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E-Invoicing Vorschriften nach Ländern

Globale E-Rechnnungspflichten

In unser Übersicht finden Sie alle Ländern, die bereits eine B2G oder B2B E-Rechnungs-Pflicht eingeführt oder angekündigt haben.

Um das Landesformat ihres jeweiligen Geschäftspartners und um die Kommunikation mit den dortigen Steuerbehörden kümmern wir uns.

 

Ägypten

Derzeit befindet sich Ägypten bis zum 01. Juli 2023 im Einführungsprozess zur E-Rechnung. Betroffen von dem E-Invoicing-System sind alle Unternehmen, die in Ägypten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen.

Rechnungsformate:

Ein einheitliches Format wird nicht verwendet. Rechnungen können in Ägypten in JSON- oder XML-Format erstellt werden. 

Ägyptische E-Rechnungen können Sie bereits heute mit unserer Lösung erzeugen und versenden. 

Andorra

Verpflichtend ist die Erstellung von E-Rechnungen im B2G-Bereich für öffentliche Auftraggeber. Im B2B-Bereich ist die Zustimmung des Käufers erforderlich.

Rechnungsformate:

Pflichtformate für die Rechnungserstellung sind für B2B-Rechnungen das UBL 2.1- oder PEPPOL BIS-Format. Im B2B-Bereich gibt es derzeit keine Vorgabe.

E-Rechnungen für Andorra können wir bereits heute mit unserer Lösung erzeugen und versenden. 

Argentinien

Seit dem 1. April 2019 sind in Argentinien alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Diese elektronischen Rechnungen basieren auf einem Autorisierungscode, der von der AFIP (Administración Federal de Ingresos Públicos) ausgestellt wird. Für die Signatur dieses Codes, dem sogenannten CAE (Código de Autorización Elecrónico), wird ein Zertifikat benötigt. Es wird allerdings keine elektronische Signatur auf der Rechnung verlangt, jedoch muss der Webservice, der den Code beantragt, mit einem digitalen Zertifikat, das in Argentinien ausgestellt wurde, signiert sein.

Anforderungen: Ab dem 01. März 2021 müssen E-Rechnungen mit einem QR-Code versehen werden. Der elektronische Autorisierungscode erleichtert die Steuerkontrolle, da er sich auf der Rechnung befindet, die dann an den Kunden geschickt wird. 

Rechnungsformate:

Für den CAE wird ein XML-Format benötigt, die endgültige Rechnung, die der Empfänger erhält, kann jedoch in jedem standardmäßigen Format erstellt werden.

Albanien

In Albanien wurde im Jahr 2021 ein neues Gesetz verabschiedet, das neue Regeln für die elektronische Rechnungsstellung festlegt.
Seit diesem Zeitpunkt sind immer mehr Unternehmen verpflichtet, die traditionelle Papierrechnung durch eine elektronische Form zu ersetzen.

Dies gilt für

  • B2G-Leistungen: ab 01. Januar 2021
  • B2B-Leistungen (ab 1. Juli 2021): Unternehmen, die Lieferungen an andere Unternehmen ausführen
  • B2C-Leistungen (ab 1. September 2021): Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Kunden liefern, die nicht für Steuerzwecke registriert sind, wenn die Zahlung nicht in bar erfolgt

Rechnungsformate:

Ein einheitliches Format wird nicht verwendet. Spezifikationen für die grundlegende Verwendung der E-Rechnung in Albanien sind UN/CEFACT (Interindustrial Invoice (Schema XML 16B)) und UBL 2.1 (ISO / IEC 19845: 2015).

Australien

Bisher wurde nur eine Verpflichtung für Commonwealth-Agenturen (Öffentliche Einrichtungen, die im Auftrag der australischen Regierung tätig sind) festgelegt. Diese mussten bis zum 1. Juli 2022 eInvoicing einführen. Zudem wurde angekündigt, dass alle Unternehmen bis Juli 2025 sich an das Peppol-Netzwerk anschließen müssen.

Rechnungsformate:

Das Peppol-Format PEPPOL BIS Billing 3.0. hat sich in Australien als Standard etabliert.

Bahrain

In Bahrain soll ab dem Jahr 2024 ein eigenes E-Invoicing-System eingeführt werden. Wie genau dieses System aussehen soll und wer zur Nutzung dieses Systems verpflichtet ist, ist bisher noch nicht festgelegt. 

Belgien

In Belgien wurde die E-Rechnung im Jahr 2013 eingeführt. Im Bereich der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen (B2G) ist die Nutzung von E-Rechnungen mittlerweile für beide Seiten verpflichtend, d.h. sowohl für die zentralen und föderalen öffentlichen Verwaltungen als auch für ihre Lieferanten. In der Privatwirtschaft hingegen ist der Einsatz von E-Rechnungen freiwillig und von der Akzeptanz der Empfänger abhängig. Ab Juli 2024 wird im B2B-Bereich die E-Rechnungserstellung verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Auch in Belgien ist das Format PEPPOL BIS 3.0 mittlerweile zum Standard geworden.

Benin

Im Jahr 2020 wurde die E-Rechnung unter der Bezeichnung Facture normalisée in Benin eingeführt.

Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen. Die Steuerbehörde Direction Générale des Impots (DGI) weißt jeder registrierten Rechnung einen eigenen QR-Code zu. 

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat wird das Format JSON verwendet.

Bolivien

In Bolivien wird derzeit aktiv das Virtual Invoicing System eingeführt. Eine Verpflichtung liegt bis dato noch nicht vor. Ausgestellte Rechnungen müssen ein von der Servicio de Impuestos Nationales (SIN) vergebenen Unique Daily Invoicing Code – CUFD ausweisen. Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt. Ab dem 01. April 2023 sollen ausgewählte Steuerpflichtige mit der Ausstellung von E-Rechnungen beginnen. 

Rechnungsformate:

Es gibt derzeit kein einheitliches Format. Einzige Voraussetzung ist die Darstellung im üblichen XML-Format. 

Brasilien

In Brasilien ist es für alle Steuerzahler verpflichtend, elektronische Rechnungen in verschiedenen Formaten, die als Fiscal Notes bezeichnet werden und alle in XML vorliegen, auszustellen.

Rechnungsformate:

Je nach Art des zu fakturierenden Objekts gibt es unterschiedliche Strukturen für diese Rechnungen, wie beispielsweise NF-e für Produkte, NFS-e für Dienstleistungen oder CT-e für den Transport von Waren.

Bulgarien

Durch die Einführung des Systems eFaktura.bg im Jahr 2007, das heutzutage von mehr als 500 Rechnungsausstellern aus verschiedenen Branchen genutzt wird, wurde der Prozess der elektronischen Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Verarbeitung von Rechnungen automatisiert.

Rechnungsformate:

Es ist kein einheitliches Format vorgeschrieben.

Burundi

Seit 2022 ist eine elektronische Echtzeit-Erklärung an die OBR (Office Burundais des Recettes) von Rechnungen für alle mehrwertsteuerpflichtigen sowie ausländischen Unternehmen mit einem lokalen Steuervertreter verpflichtend. 

Rechnungsformate: 

Eine einheitliche Vorgabe des Rechnungsformats liegt nicht vor. 

Chile

Chile war 2003 ein Pionierland bei der Entwicklung eines e-Invoicing-Systems und lieferte damit auch anderen lateinamerikanischen Ländern wie Brasilien und Mexiko Grundlagen für ihre eigenen Systeme, die sich mittlerweile etabliert haben. Trotz seiner Vorreiterrolle begann Chile erst 2014 mit der breiten Einführung von elektronischen Rechnungen und beendete diese im Februar 2018 mit der Implementierung des Systems in ländlichen Kleinstbetrieben. Es liegt eine 100% Verpflichtung für Absender und Empfänger vor. 

Rechnungsformate:

In Chile wurde das landesspezifische E-Rechnungsformat DTE (ein lokales XML-Format) vereinheitlicht und standardisiert.

China

China reformiert derzeit sein aktuelles Rechnungsstellungssystem und macht die elektronische Rechnungsstellung zunächst nur für neue Steuerpflichtige im B2G- und B2C-Sektor verpflichtend, für alle anderen jedoch freiwillig. Das neue E-Invoicing-System E-Fapiao ist eine Modernisierung des bestehenden Golden Tax Systems (GTS), das auch die Vorlage von Mehrwertsteuerrechnungen auf Papier beinhaltet. Bis 2025 soll die Erstellung und der Empfang für alle verpflichtend werden.

Rechnungsformate:

In China gibt es kein einheitliches E-Rechnungsformat. Einzige Voraussetzung ist wie üblich eine XML-basierte Darstellung.

Costa Rica

Die Regierung in Costa Rica startete ihr Projekt zur elektronischen Rechnung im Jahr 2017 mit einer schrittweisen Einführung, die 2018 beendet wurde. Seitdem ist die Verwendung elektronischer Rechnungen für alle Steuerzahler verpflichtend, sowohl für die Ausstellung als auch für den Empfang. 

Rechnungsformate:

In Costa Rica gibt es mehrere XML-basierte, digitale Dokumente: Elektronische Rechnung, elektronischer Kaufbeleg, elektronische Exportrechnung, Gutschrift und Lastschrift.

Dänemark

Seit 2005 sind im B2G-Bereich sowohl die dänischen Behörden als auch deren Lieferanten dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im nationalen Format über das NemHandel-Netzwerk zu versenden. Das dänische Parlament hat im Mai 2022 ein neues Buchführungsgesetz verabschiedet, das Unternehmen verpflichtet, Rechnungen elektronisch auszutauschen und zu archivieren. Mit der Umsetzung im B2B-Bereich wurde im Jahr 2022 begonnen. Je nach Größe des Unternehmens tritt die Verpflichtung zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft. Bis zum 01. Juli 2026 soll der Versand von E-Rechnungen verpflichtend.

Das neue dänische Buchführungsgesetz bringt viele Neuerungen mit sich, von denen die wichtigste die Anforderung ist, Rechnungen elektronisch auszustellen, auszutauschen, zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren. Gleichzeitig müssen sich Softwareanbieter entsprechender Dienstleistungen bei der dänischen Wirtschaftsbehörde ERST (dän.: Erhvervsstyrelsen) registrieren lassen und den Status eines „digitalen Buchführungssystems“ erhalten.

Rechnungsformate:

In Dänemark ist der nationale UBL 2.0-Standard OIOUBL verpflichtend. Die Verwendung von Peppol BIS 3.0 UBL ist freiwillig.

Deutschland

Die elektronische Rechnung im öffentlichen Bereich (B2G) in Deutschland ist aufgrund europäischer Vorgaben verpflichtend und jedes Bundesland hat dazu eigene Richtlinien für die Rechnungsstellung festgelegt. Derzeit ist die elektronische Rechnung nur für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten des Bundes, des Bundeslandes Baden Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern und dem Saarland verpflichtend. Rheinland-Pfalz und Hessen folgen 2024.
Im B2B-Bereich können Unternehmen seit 2011 elektronische Rechnungen auf freiwilliger Basis ausstellen, solange der Empfänger damit einverstanden ist. Die Fähigkeit, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, ist für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes erforderlich. Zudem müssen alle Bundesländer ihre eigenen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung erlassen.

Mehr Infos zu den Plänen der Bundesländer, die E-Rechnung verpflichtend zu machen, finden Sie hier.

Rechnungsformate:

In Deutschland haben sich die E-Rechnungsformate XRechnung, PEPPOL BIS und ZUGFeRD 2.1 etabliert.

Dominikanische Republik

 Seit 2019 ist die Verwendung von E-Rechnungen freiwillig. Derzeit wird die E-Rechnungspflicht schrittweise in der Dominikanischen Republik im B2B-Bereich in drei Schritten umgesetzt:

– Große Unternehmen (2023)

– Große lokale und mittelere Unternehmen (2024)

– Kleine Unternehmen (ab 2025)

Das Verfahren wird durch die Dirección General de Impuestos Internos (DGII) verwirklicht. 

Rechnungsformate:

Rechnungen können in der Dominikanischen Republik im XML-Format, das auf dem UBL-Standard basiert, erstellt werden.

Ecuador

Ab dem 30. November 2022 ist die Erstellung von elektronikschen Rechnungen für Steuerzahler verpflichtend. 2014 wurden bereits bestimmte Unternehmen und öffentliche Organe durch die SRI (Servicio de Rentas Internas) zum Erstellen von E-Rechnungen verpflichtet.

Rechnungsformate:

Rechnungen müssen im lokalen XML-Format ausgestellt werden.

Elfenbeinküste

Im Jahr 2019 hat die Elfenbeinküste eine E-Invoicing-Verpflichtung eingeführt, bei der nur Technologiefirmen, welche digitale Güter oder Dienste in den Bereichen B2B und B2C anbieten, dazu verpflichtet sind.  

Rechnungsformate:

Ein einheitliches Format ist derzeit nicht vorgesehen.

El Salvador

In El Salvador wird die E-Rechnungspflicht momentan schrittweise eingeführt. Einen konkreten Plan gibt es derzeit noch nicht. Bisher ist die Ausstelung von elektronischen Rechnungen freiwillig. 

Rechnungsformate:

Vorgesehen ist ein lokales JSON-Format.

Estland

Der Einsatz von elektronischen Rechnungen im B2G-Bereich in Estland für öffentliche Verwaltungen und Lieferanten verpflichtend. Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, während Lieferanten seit 2019 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen. 

Rechnungsformate:

Rechnungen können in Estland im nationalen XML-Format (EVS 923:2014/AC:2017), dem europäischen Standard UBL 2.1 und dem UN/CEFACT CII erstellt werden. Von ausländischen Anbietern reicht eine PDF.

Finnland

Die elektronische Rechnungsstellung ist sowohl in öffentlichen Verwaltungen als auch in privaten Unternehmen weit verbreitet. Im B2G-Bereich ziehen es seit 2010 alle öffentlichen Verwaltungen vor, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten, obwohl aufgrund der europäischen Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen bis 2020 keine Verpflichtung bestand. In der Privatwirtschaft ist es zwar nicht verpflichtend, wird aber von den Unternehmen sehr häufig genutzt (aufgrund der großen Vorteile, die das System bietet).

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU müssen öffentliche Einrichtungen ab 2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Übermittlung an die Lieferanten ist jedoch nur dann erforderlich, wenn eine Behörde mehr als 10.000 EUR pro Jahr in Rechnung stellt.

Rechnungsformate:

Finvoice ist das nationale E-Rechnungsformat von Finnland und wird von vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verwendet. TEAPPSXML (Technical Approval for Public Sector e-Invoicing), welches auf dem internationalen E-Rechnungsstandard UN/CEFACT Cross-Industry Invoice (CII) basiert, wurde speziell für den Einsatz im finnischen öffentlichen Sektor angepasst.

Frankreich

Seit dem Jahr 2020 besteht eine B2G-Pflicht für die Erstellung von E-Rechnungen in Frankreich. Zwischen Juli 2024 und Januar 2026 soll eine B2B-Pflicht eingeführt werden. Die Einführung wird in drei Phasen vorgenommen. Ab Juli 2024 werden große Steuerzahler zur E-Rechnungsausstellung verpflichtet. Mittlere Steuerzahler ab Januar 2025 und alle übrigen Steuerzahler ab Januar 2026.

Rechnungsformate:

Die E-Rechnungen können in den Formaten UBL 2.0, UBL 2.1, CII 16B, CPP, PES; PDF; PEPPOL BIS und Factur-X ausgestellt werden.

Ghana

Seit dem 01.10.2022 hat Ghana mit der Einführung der E-Rechnung bei den 600 größten Unternehmen des Landes begonnen. Ab 2024 sollen alle Unternehmen umgestellt werden und zertifizierte e-VAT-Rechnungen ausstellen.

Rechnungsformate:

 Ein bestimmtes Rechnungsformat ist in Ghana nicht vorgeschrieben.

Griechenland

Griechenland hält sie an die europäische Richtlinie 2014/55/EU und hat im B2G-Bereich die Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für öffentliche Auftraggeber verpflichtend gemacht. 

Rechnungsformate:

Das angewandte Rechnungsformat muss lediglich EN-kompatibel sein. 

Großbritannien

Ab April 2022 wird das Prinzip MTD (Making Tax Digital) verpflichtend für alle Unternehmen sein und sieht vor, dass die Erstellung von Rechnungen elektronisch erfolgt. Unternehmen konnten das Prinzip jedoch auch vorab freiwillig anwenden.

Rechnungsformate:

Bisher ist kein einheitliches Rechnungsformat für E-Rechnungen vorgesehen. 

Guatemala

Seit September 2019 sind alle Steuerzahler, die allgemeine individuelle Dienstleistungen erbringen, verpflichtet dem E-Invoicing Modell FEL (Factura electrónica en línea) nachzukommen. Die Einführung wird stufenweise vorgenommen. Ab dem 01. April 2023 sind alle Steuerzahler dazu verpflichtet nur noch elektronische Dokumente zu erstellen, zu versenden und zu erhalten.

Rechnungsformate:

Derzeit ist lediglich die Erstellung einer strukturierten XML-Datei erforderlich. 

Hongkong

Eine Verpflichtung gibt es derzeit in Hong Kong nicht. Zum Empfang von E-Rechnungen sind öffentliche Auftraggeber im B2G-Sektor verpflichtet. 

Rechnungsformate:

Elektronische Rechnungen können in den Formaten PDF, doc, docx, xls und xlsx erstellt werden. 

Indien

2019 wurde beschlossen, die E-Rechnungspflicht gestaffelt in Indien eingeführt. Die Einführung wird derzeit in Phase fünf umgesetzt. Seit dem 01. Januar 2023 sind alle Steuerzahler mit Einnahmen über 5 croses INR (ca. 624.000 €) zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Zum Empfang von E-Rechnungen gibt es derzeit noch keine Verpflichtungen und auch noch keinen vorgesehenen stufenweise Rollout. 

Rechnungsformate:

E-Rechnungen müssen im JSON-Format nach dem GST INV-1 Schema erstellt werden. Das GST INV-1 Schema basiert auf dem PEPPOL/UBL.

Indonesien

Ab dem 01.07.2015 sind die Steuerpflichtigen auf Java und Bali zur E-Rechnung verpflichtet. Seit dem 01.07.2016 gilt die Pflicht in allen anderen Regionen Indonesiens. 

Rechnungsformate:

Derzeit liegt keine einheitliche Formatierungsverpflichtung für Indonesien vor. 

Irland

In Irland gibt es eine B2G-Regelung für E-Rechnungen. Für öffentliche Verwaltung verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig. Im B2B-Bereich gibt es bisher noch keine Verpflichtung. Käufer können dem Empfang von E-Rechnungen zustimmen.

Rechnungsformate:

Das national angewandte Format ist PEPPOL BIS. Die lokalen öffentlichen Verwaltungen haben ihr eigenes CIUS-CEFACT definiert.

Island

Island richtet sich bei der Einführung der E-Rechnungspflicht an die geltende EU-Richtlinie 2014/55/EU. Daher besteht dort nur eine Verpflichtung im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten. Im B2B-Bereich ist die Zustimmung des Käufers für den Empfang von E-Rechnungen erforderlich. 

Rechnungsformate:

In Island sind die Formate UBL 2.1 und PEPPOL BIS vorgeschrieben.

Israel

Die israelischen Behörden planen die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung nach dem chilenischen Modell. Ab wann es soweit ist, ist bisher nicht bekannt.

Rechnungsformate:

Hierzu gibt es noch keine genauen Angaben.

Italien

In Italien sind seit 2014 B2G-Rechnungen verpflichtend und seit 2019 gilt dies auch für private Unternehmen (B2B). Im B2B-Sektor war Italien das erste Land Europas, welches eine landesweite elektronische Rechnungspflicht eingeführt hat. Die Verpflichtung gilt für das Erstellen, das Versenden und den Empfang von E-Rechnungen.

Rechnungsformate:

Landesweit ist das FatturaPA (XML) Format für alle erstellten E-Rechnungen verpflichtend und müssen mit dem Exchange System (SDI) übermittelt werden. Für Bestellungen ist das PEPPOL BIS-Format vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Italien finden Sie hier.

 

Japan

Ab dem Oktober 2023 ist die Erstellung von E-Rechnungen in Japan verpflichtend. Die Rechnungen müssen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht werden können.

Rechnungsformate:

Es ist die Verwendung des PEPPOL-Formats für den Austausch der E-Rechnungen vorgesehen. 

Kasachstan

Im Jahr 2016 wurde in Kasachstan mit der Einführung der E-Rechnung begonnen. Seit 2019 ist die E-Rechnung für alle Unternehmen verpflichtend. Ein zentrales Portal ist für die Validierung der Rechnungen, die Vergabe der Rechnungsnummern, die Zustellung und die Archivierung zuständig. 

Rechnungsformate:

Die Rechnungen müssen in einem XML-Format erstellt werden. 

 

Kenia

Seit dem 30. September 2022 müssen alle Mehrwertsteuerpflichtigen der Verpflichtung zur Erstellung einer E-Rechnung nachkommen. Das Ganze wird über das Tax Invoice Management System (TIMS) umgesetzt.

Rechnungsformate:

In Kenia ist für die Erstellung von E-Rechnungen das JSON-Format verpflichtend.

 

Kirgisistan

Seit dem 01. Januar 2023 sind alle an der Wirtschaft beteiligten Personen und Unternehmen zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Rechnungen sind über das von der Steuerbehörde ETTN bereitgestellte System auszutauschen, zu empfangen und zu erstellen. 

Rechnungsformate:

Genaue Formatvorschriften gibt es aktuell nicht.

 

Kolumbien

Seit 2019 is es in Kolumbien für alle Unternehmen verpflichtend, elektronische Rechnungen mit vorheriger Validierung zu erstellen. 

Rechnungsformate:

Das Standardrechnungsformat ist XML, Version UBL V2.1 CO.

 

Kroatien

Seit 2019 gilt in Kroatien eine B2G-Pflicht für die Erstellung von E-Rechnungen. Im B2B-Bereich gibt es derzeit keine Verpflichtung. 

Rechnungsformate:

In Kroatien ist eines der Formate PEPPOL BIS, UBL 2.1 oder CII verpflichtend. 

 

Lesotho

In Lesotho wird derzeit von der Regierung eine E-Rechnungspflicht für B2B, B2C und B2G geplant. Wann und wie die Umsetzung genau aussehen wird ist aktuell nicht bekannt (Stand März 2023)

Lettland

Elektronische Rechnungen sind in Lettland derzeit im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und für öffentliche Lieferanten freiwillig. Ab 2025 wird die E-Rechnung in den Bereichen B2G und B2B verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Landesweit ist das Format PEPPOL BIS 3.0 vorgeschrieben. 

 

Lichtenstein

In Lichtenstein ist der Empfang von E-Rechnungen für zentrale und subzentrale/lokale Behörden verpflichtend. Für alle anderen Bereiche gibt es momentan keine Verpflichtungen für die Erstellung von E-Rechnungen. 

Rechnungsformate:

Die E-Rechnungen können im Format XML oder PDF erstellt werden. 

 

Lituaen

Seit Juli 2017 ist die elektronische Rechnungsstellung in Litauen im B2G-Bereich verpflichtend. Im privaten Bereich ist die E-Rechnungserstellung derzeit freiwillig. Eine Verpflichtung ist hier bisher noch nicht geplant. 

Rechnungsformate:

Hier ist das Format PEPPOL BIS 3.0 – Nationales XML-Format vorgeschrieben.

 

Luxemburg

Seit April 2019 sind öffentliche Auftraggeber in Luxemburg dazu verpflichtet Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten. Im Mai 2022 begann die schrittweise Einführung zur Verpflichtung des E-Rechnungsversands. Ab dem 18. März 2023 sind alle Unternehmen zum Versand von E-Rechnungen an öffentliche Einrichtungen verpflichtend. 

Rechnungsformate:

Landesweit ist das Format PEPPOL BIS 3.0 für erstellten E-Rechnungen verpflichtend.

 

Malaysia

Ab August 2024 wird Malaysia die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend einführen. 

Rechnungsformate

Folgenden Formate werden für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen zur Verfügung stehen: XML und JSON

 

Weitere Informationen zur E-Rechnungsstellung in Malaysia finden Sie hier.

 

Malta

Malta schließt sich der Einhaltung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU an, indem alle öffentlichen Verwaltungen zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet werden. 

Rechnungsformat:

Bisher ist das PEPPOL-Format vorgesehen. Ein eigenes landesspezifisches Format befindet sich derzeit in der Entwicklung. 

Mauritius

Im Moment wird ein schrittweise Rollout für die Einführung von E-Invoicing geplant. Einen genauen Fahrplan gibt es derzeit noch nicht. 

Rechnungsformat:

Aktuell ist lediglich bekannt, dass Rechnungen an die Steuerbehörde übermittelt werden müssen und diese mit einem QR-Code zu versehen sind. 

Mexiko

In Mexiko wurde bereits im Jahr 2004 ein E-Invoicing-System eingeführt, welches kontinuierlich verbessert wird. Eine E-Rechnungspflicht gibt es im B2B-, B2C- und B2G-Bereich beim Erstellen, Versenden und Empfangen.

Rechnungsformate:

Der digitale Steuerbeleg Comprobante Fiscal Digital por Internet 4.0 (CFDI 4.0) ist eine strukturierte XML-Datei, die der Steuerbehörde SAT vorgelegt wird. Diese Formatvorgabe gilt ab April 2023.

 

Neuseeland

Die neuseeländische Regierung hat im Jahr 2018 gemeinsam mit Australien das „Australia and New Zealand Goverment Electronic Invoicing Arrangement“ das E-Invoicing-Projekt gestartet. Aktuell sind lediglich einige Behörden im B2G-Sektor zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. 

Rechnungsformate:

In Neuseeland ist das Format PEPPOL BIS Billing 3.0 vorgeschrieben. 

 

Niederlande

Die Verwendung von elektronischen Rechnungen ist für öffentliche Verwaltungen verpflichtend und im B2B-Bereich freiwillig. 

Rechnungsformate:

In den Niederlanden sind die Formate SI-UBL 2.0, PEPPOL BIS 3.0 und NL CIUS vorgeschrieben.

 

Niger

Seit 2021 gilt in Niger eine E-Invoicing-Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen obligatorisch..

Rechnungsformate:

Ein vorgschriebenes Format gibt es in Niger nicht. 

 

Nigeria

Eine Verpflichtung zur Einreichung von E-Rechnungen für Importe und Exporte wurde im Jahr 2022 von der nigerianischen Regierung angekündigt. Ausgenommen sind Rechnungen unter 10.000 $. Wenn der Jahresrechnungswert eines Lieferanten mehr als 500.000 $ beträgt, müssen Rechnungen elektronisch eingereicht werden.

Rechnungsformate:

Genau Informationen liegen dazu noch nicht vor.

 

Norwegen

In Norwegen ist seit 2019 das Emfpangen und Verwalten von E-Rechnungen im B2G-Bereich für alle öffentliche Verwaltungen verpflichtend. Ab 2023 gilt diese Verpflichtung auch für den Versand von E-Rechnungen durch Lieferanten im B2G-Bereich. Für den B2B-Sektor gibt es derzeit keine Verpflichtung.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen können in Norwegen im Format PEPPOL BIS 3.0 oder im nationalen EHF Billing 3.0 ausgestellt werden. 

 

Österreich

In Österreich besteht eine B2G-Verpflichtung für die Erstellung und den Versandt von E-Rechnungen. Eine Verpflichtung im B2B-Bereich gibt es bis dato nicht. 

Rechnungsformate:

Landesweit können die Rechnungen im nationalen ebInterface-Format, UBL-Format oder im PEPPOL BIS-Format ausgestellt werden. 

 

Panama

Panama befindet sich derzeit in der Einführung eines E-Invoicing-Systems. Seit Juli 2022 gilt eine B2G-Verpflichtung für die Erstellung von E-Rechnungen.  Ab dem 30. Juni 2023 wird eine landesweite B2B-Verpflichtung gelten.

Rechnungsformate:

In Panama ist eine digital signierte XML-Datei vorgeschrieben. 

 

Paraguay

Im Jahr 2017 begann das Land Paraguay mit der Einführung des E-Invoicing. Seit 2019 können neben den bereits durch die Regierung verpflichteten Unternehmen alle restlichen Firmen freiwillig in das nationale SIFEN-System einschreiben. Ab Oktober 2024 ist die Erstellung von E-Rechnungen für alle Bereiche obligatorisch. Neu nach dem 01. Januar 2024 registrierte Unternehmen sind dann bereits zur Erstellung, zum Versand und zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. 

Rechnungsformate:

Zur Erstellung der E-Rechnung ist hier die Standard-XML-Datei vorgesehen. 

 

Peru

Im Jahr 2014 begann die schrittweise Einführung der E-Invoicing-Verpflichtung in Peru. Seit 2021 sind 100% aller Steuerzahler zur Ausstellung, zum Empfang und zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet.

Rechnungsformate:

Landesweit ist ein standardisiertes XML-Format vorgesehen, das die angepasste Version UBL V2.1 verwendet. 

 

Philippinen

Seit dem 01. Juli 2022 gilt die E-Rechnungspflicht für die 100 größten Unternehmen des Landes. Im Januar 2023 begann die Einführung des EIS (Electronic Invoicing System) für alle im Land ansässigen Unternehmen.

Rechnungsformate:

Die erstellten E-Rechnung müssen im JSON-Format erstellt werden. 

 

Polen

 Polen hat seit 2019 eine E-Invoicing-Verpflichtung im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen. Im B2B-Bereich wird sie 2024 für den Versand, den Empfang und die Ausstellung verpflichtend. Zuerst war eine Verpflichtung ab Januar 2024 vorgesehen, diese verschiebt sich allerdings auf Juli 2024.

Rechnungsformate:

Für die Erstellung von E-Rechnungen in Polen sind die Formate UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder PEPPOL BIS 3.0 vorgesehen. Ab Juli 2024 darf nur noch das Format FA_VAT, eine sturkturierte XML-Datei, verwendet werden.  

Portugal

Öffentliche Verwaltungen sind zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Für Lieferanten gibt es seit Januar 2021einen stufenweise Anpassungsplan im B2G-Bereich. Für B2B bleibt es vorerst freiwillig. 

Rechnungsformate:

Landesweit sind die Formate UBL 2.1 „CIUS-PT“ und CEFACT „CIUS-PT“ vorgesehen. Bis zum 31.12.2023 dürfen E-Rechnungen auch noch als PDF generiert werden. 

 

Ruanda

Rechnungen in Ruanda können seit 2022 nur noch über das Rechnungsstellungssystem der Regierung erstellt werden.

Russland

In Russland sind seit Juli 2021 lediglich E-Rechnungen für importierte, rückverfolgbare Waren obligatorisch. In den anderen Bereichen gibt es keine Verpflichtung.

Rechnungsformate:

Als Pflichtformat ist ein RU-XML-Format vorgeschrieben. 

Rumänien

Seit dem 01. Juli 2022 ist das E-Invoicing im B2G-Bereich für öffentliche Verwaltungen sowie im B2B-Bereich für Produkte mit hohem Steuerrisiko verpflichtend. Ab 2024 sollte auch eine Verpflichtung im B2B-Bereich eintreten, allerdings ist eine Einhaltung des Zeitplans zum jetzigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich (Stand März 2023).

Rechnungsformate:

In Rumänien ist UBL 2.1 als einheitliches Format vorgesehen. 

Sambia

In Sambia ist eine Erstellung von E-Rechnungen im B2B- als auch im B2C-Bereich verpflichtend.

San Marino

Seit dem 01. Juli 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten von Waren und Dienstleistungen zwischen Italien und San Marino verpflichtend. 

Weitere Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung gibt es bisher nicht. 

Rechnungsformate:

Für die E-Rechnungen zwischen Italien und San Marino ist lediglich eine strukturierte XML-Datei vorgesehen.

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien wird die E-Invoicing-Pflicht in den Bereichen B2B, B2C und B2G in zwei Phasen eingeführt. Die erste Phase begann im Dezember 2021. Die zweite Phase der Einführung beginnt mit dem 01. Juli 2023.

Rechnungsformate:

In der ersten Phase der E-Invoicing-Einführung müssen die E-Rechnungen in einem beliebigen strukturierten XML-Format erstellt werden. Mit Beginn der zweiten Phase der Einführung sind die Formate UBL 2.1. KSA oder Hybrid vorgesehen.  

Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Saudi-Arabien finden Sie hier.

 

Schweden

Seit dem Jahr 2019 ist eine elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor in Schweden verpflichtend. Der Einsatz ist im Privatbereich freiwillig. 

Rechnungsformate:

In Schweden sind die Rechnungsformate PEPPOL BIS 3.0, Svefaktura oder SFTI ESAP 6 Fulltextfaktura für erstellte E-Rechnungen vorgesehen. 

Schweiz

EInvoicing ist in der Schweiz nur für öffentliche Verwaltungen und deren Lieferanten verpflichtend. Für die Lieferanten allerdings nur, wenn der Wert der Rechnung 5.000 CHF (ca. 4.594,57 €) übersteig.

Rechnungsformate:

swissDIGIN-Yellowbill 2.0 oder EDIFACT ABADOC sind die vorgeschriebenen Rechnungsformat für die Schweiz.

Serbien

In Serbien wurde die elektronische Rechnung schrittweise eingeführt. Im Mai 2022 wurde der Empfang und das Speichern für öffentliche Verwaltungen verpflichtend. Ab Juli 2022 mussten E-Rechnungen von öffentliche Verwaltungen an Unternehmen versendet werden und diese mussten die E-Rechnungen empfangen und speichern können. Seit Januar 2023 gilt die Verfpflichtung auch im B2B-Bereich.

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat ist UBL 2.1 vorgesehen. 

Simbabwe

Simbabwe ist dem Beispiel einiger anderer afrikanischer Länder gefolgt und seit Januar 2022 die Einreichung elektronischer Rechnungen über ein elektronisches Steuerregister vorgschrieben. Die Informationen über die Transaktionen der Steuerzahler werden in Echtzeit an die Steuerbehörde ZIMRA übermittelt.

Slowakei

Ab April 2023 ist die E-Rechnung im Rahmen von B2G-Geschäften verpflichtend. Im B2B-Bereich wird eine Verpflichtung ebenfalls erfolgen. 

Rechnungsformate:

Es ist kein bestimmtes Rechnungsformat für E-Rechnungen vorgesehen.

Slowenien

Bereits seit 2015 ist E-Invoicing in Slowenien im B2G-Bereich verpflichtend. Eine Verpflichtung im B2B-Bereich wird ebenfalls angestrebt. 

Rechnungsformate:

elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0 Format, PEPPOL BIS 3.0 Format oder in UBL 2.1 Format versandt werden

Spanien

Im Bereich der B2G ist die elektronische Rechnung schon seit einigen Jahren verpflichtend. Seit 2018 ist eine E-Rechnung zwischen Subauftragnehmern und Auftragnehmern bei einem Wert über 5.000 € verpflichtend. Im B2B-Sektor wird die E-Rechnungspflicht zwischen 2024 und 2025 schrittweise eingeführt. Zuerst bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 8 Millionen Euro.

Rechnungsformate:

Vorgesehen ist ein strukturiertes XML-Dokument, bei welchem es sich um das FACTURAE-Format handelt. 

Südkorea

E-Rechnungen wurden bereits im Jahr 2011 in Südkorea eingeführt in den Bereichen B2B und B2G und wird kontinuierlich erweitert. 2014 waren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 300 Millionen KRW zur Erstellung von E-Rechnungen verpflichtet. Ab 1. Juli 2022 Unternehmen ab einem Umsatz von 200 Millionen KRW und ab 01. Juli 2023 ab einem Umsatz von 100 Millionen KRW (ca. 73.000 Euro).

Rechnungsformate:

Hier ist als Rechnungsformat eine strukturierte XML-Datei vorgesehen. 

Taiwan

Seit dem Jahr 2021 ist die E-Rechnung, auch eGui genannt, für jedes in Taiwan ansässige Unternehmen verpflichtend.

Rechnungsformate:

Für die erstellten E-Rechnungen ist das XML-basierte MIG-3.2.1. vorgesehen und muss den staatlichen Vorgaben entsprechen.

Tansania

Derzeit wird die schrittweise Einführung der E-Rechnung in Tansania vorangetrieben. Hierzu wird das VFD (Virtual Fiscal Device) ausgebaut.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen sind mit einem Verifizierungscode und einem QR-Code zu versehen, welcher von der Steuerbehörde (TRA) vergeben wird. 

Thailand
In Thailand ist das erstellen von E-Rechnungen freiwillig und wird seit 2017 von der Regierung geregelt.

Rechnungsformate:

Die E-Rechnung wird im ETDA Standard Format (XML-Format). Der Endnutzer erhält seine Rechnung als eine PDF/A3 Datei. 

Togo
Seit 2018 ist die Erstellung von E-Rechnungen im B2B- und B2G-Bereich freiwillig.

Rechnungsformate:

In Togo ist kein Rechnungsformat für die Erstellung von E-Rechnungen vorgegeben. 

Tschechien
Im B2G-Bereich richtet sich Tschechien nach der geltenden EU-Verordnung und hat alle öffentlichen Auftraggeber sind zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen verpflichtet. Im B2B-Bereich ist derzeit die Zustimmung des Verkäufers erforderlich.

Rechnungsformate:

Das vorgesehene Pflichtformat ist hier EN-kompatibel nach Gesetz. In der Praxis wird das lokale ISDOC verwendet.

Tunesien
Seit 2016 ist die eInvoicing-Pflicht für die Nutzung im B2G-Bereich und im B2B-Bereich für große Unternehmen eingetreten.

Rechnungsformate:

 

Türkei
Alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Lira sind zum eInvoicing verpflichtet. Öffentliche Verwaltungen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können und Ihre Lieferanten müssen diese ausstellen können. Dazu müssen die Lieferanten sich bei der TRA (Turkish Revenue Administration) registrieren.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen müssen im Format UBL-TR 1.2 TEMEL/TICARET E-FACTURA erstellt werden. Exportrechnungen sind im Format UBL-TR1.2 zu erstellen

Uganda

Seit dem 01.01.2022 besteht eine E-Invoicingpflicht und eine E-Ticketpflicht im B2B / B2C- als auch im B2G-Bereich.

Rechnungsformate:

Das JSON-Format ist hier als E-Rechnungsformat vorgesehen.

Weitere Informationen zur E-Rechnungspflicht in Uganda finden Sie hier.

Ungarn
Öffentliche Verwaltungen sind dazu verpflichtet E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Lieferanten der öffentlichen Verwaltungen können Rechnungen freiwillig elektronisch versenden.

Rechnungsformate:

E-Rechnungen können in den Formaten UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder PEPPOL BIS 3.0 oder als elektronisch signierte PDF erstellt werden. 

Uruguay
Die Austellung un der Empfang von E-Rechnungen ist für alle Steuerzahler verpflichtend. 

Rechnungsformate:

In Uruguay ist eine strukturiertes Dokument im XML-Format mit einer durch die DGI (Dirección General Impositiva) definierte und gewartete Syntax vorgesehen. Dieses Dokument nennt sich CFE (Electronic Tax Receipt).

USA
Derzeit wird ein Pilotprojekt bis zum Ende des ersten Quartals 2023 in den USA durchgeführt bei dem ein elektronisches Rechnungsaustauschsystem im B2B-Bereich eingeführt wird.

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat ist in den USA das OASIS UBL 2.X-Format für Rechnungs- und Gutschriftdokumente vorgesehen. Die strukturierte Datei kann Anhänge enthalten und eine elektronische Signatur ist darauf zu vermerken.

Vietnam
Seit dem 01. Juli 2022 müssen alle Steuerzahler, welche derzeit Papierrechnungen erstellen, E-Rechnungen ausstellen. 

Rechnungsformate:

Als Rechnungsformat ist hier lediglich ein XML-Format vorgesehen.

Zypern
Im B2G-Bereich ist die Erstellung von E-Rechnungen für alle öffentliche Verwaltungen seit dem 01. Januar 2022 verpflichtend. Der Versand von elektronischen Rechnungen durch Lieferanten ist derzeit freiwillig.

Rechnungsformate:

CIUS oder PEPPOL BIS 3.0 sind als Rechnungsformate vorgesehen.

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