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Blog-Post: E-Rechnungspflicht Rheinland-Pfalz

Schon Ende 2018 bzw. 2019 führte die EU mit der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Norminierungsorganisation (CEN) einen Auftrag zur Entwicklung einer Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung ein. Diese betraf hierbei zunächst Öffentliche Aufträge im Bereich oberschwelliger Vergaben. Die Richtlinie soll mit der Zeit in ein nationales Recht umgewandelt werden.

Die nationale Standard X-Rechnung wird dahingehend als Anwendungsrichtlinie der Europäischen Norm konkretisiert und als maßgeblich für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland beschlossen.

Nun hat sich das Bundesland Rheinland-Pfalz dieser Umsetzung gewidmet und eine erste Ergänzung der Verordnung veröffentlicht, welche Unternehmen dazu verpflichtet in Zukunft mit der elektronischen Rechnungsstellung zu arbeiten.

In Ergänzung der bereits durch §2 Abs. 1 ERechGRP (E-Rechnungsgesetz RLP) geschaffenen Verpflichtung von Auftraggebern E-Rechnung zu empfangen und zu verarbeiten, normiert die Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz weitergehende Einzelheiten.

  • enthält eine Regelung zum Anwendungsbereich- und Geltungsbereich, die bestimmte Sachverhalte ausnimmt.
  • enthält die wesentlichen Begriffsbestimmungen und definiert in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2014/55/EUinsbesondere den Begriff der E-Rechnung
  • normiert die Verbindlichkeit der elektronischen Form, wonach Rechnungssteller nach einer Übergangsphase ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet werden, E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln (§3 Abs. 2 Satz 1).
  • bestimmt in Anlehnung mit §2 Abs. 1 Satz 2 ERechGRP das verbindlich einzuhaltende Rechnungsdatenmodell für E-Rechnungen
  • enthält eine Regelung über die zulässigen Übermittlungswege und den Empfang von E-Rechnungen. Demnach haben Rechnungssteller für die Übermittlung von E-Rechnungen den Zentralen E-Rechnungseingang RLP zu nutzen, wenn der Rechnungsempfänger eine zur Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP verpflichtende Behörde ist.
  • enthält Regelungen über die Realisierung und die Anwendung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP
  • beinhaltet Regelungen über den verbindlichen (Mindest-) Inhalt von E-Rechnungen.
  • enthält notwendige Bestimmungen über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten.

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Mehr Infos zu der E-Rechnungspflicht in den anderen Bundesländern finden Sie hier: https://www.gopus.de/e-invoice-vorschriften-national/

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eInvoiceE-Rechnungspflicht Rheinland-Pfalz