GOpus® eInvoice: Add-On zur Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen mit SAP
E-Rechnung ist seit Nov. 2020 Pflicht!
Laut Gesetz müssen seit dem 27. November 2020 alle Rechnungssteller Rechnungen gegenüber öffentlichen Rechnungsempfängern in der einheitlichen elektronischen Form ausstellen und übermitteln.
Hier kurz und knapp im Überblick: Gebündeltes Wissen rund um die elektronische Rechnungsstellung sowie eine einfache Lösung zur Generierung von E-Rechnungen in SAP.
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Haben Sie weitere Fragen zur GOpus® eInvoice Lösung oder möchten Sie eine Beratung zu Integration und Kosten? Wir helfen Ihnen gerne!
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Unsere Lösung
Das SAP Add-On GOpus® eInvoice lässt sich in SAP ERP und SAP S/4HANA integrieren und unterstützt bei der Erstellung von ausgehenden E-Rechnungen in den Formaten:
• XRechnung (maschinenlesbare Rechnung als XML-Datei)
• ZUGFeRD (XML-Datei + visuelle Darstellung als PDF-Datei)
• PEPPOL UBL, CEFACT CII, Fattura PA
und weiteren von Ihnen gewünschten internationalen Formaten.
Durch unser Add-On können Ihre Rechnungsinhalte im XML-Format zwischen Rechnungssteller und -empfänger ausgetauscht werden.
Eine Integration ist u.a. in die Module SD, IS-H, IS-U und SAP Service Faktura möglich. Die Überwachung und Verfolgung der ausgehenden E-Rechnungen erfolgt im SAP über unseren GOpus® eInvoice Monitor.
GOpus® eInvoice API
Sollten Sie internationale Kunden bedienen und somit verschiedene, internationale E-Rechnungsformate ausstellen müssen, stellen Sie dies über unser GOpus® eInvoice API sicher.
Unser Konvertierungspartner ecosio übernimmt die Konvertierung in das beliebige internationale Format Ihres Rechnungsempfängers.
Mit dem GOpus® eInvoice API wird synchron aus der SAP-Nachrichtenverarbeitung ein IDoc als XML an das ecosio Integration Hub gesendet.
Die Überwachung und Verfolgung der ausgehenden E-Rechnungen erfolgt im SAP über unseren GOpus® eInvoice Monitor.
Das im ecosio Integration Hub erstellte und an den Rechnungsempfänger gesendete Faktura-Dokument wird an Ihr SAP System zurückgeleitet und kann über SAP ArchiveLink zum erstellten SAP-Beleg abgelegt werden.
FACTSHEET
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Wie bieten Ihnen:
Flexibilität
Konvertierung in sämtliche
E-Rechnungsformate
Support
24/7 Support und Monitoring
Sicherheit
Hohe Datensicherheit für Ihre Dokumente
Spezialisten
EDI-Experten Know-How
Unabhängigkeit
Übertragung der Rechnung
über sämtliche Protokolle
API
Direkte und synchrone
Übertragung über API
LiVE DEMO für eInvoice-api
BUCHEN
Die E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Bundes gilt seit dem 27. November 2020.
Ab diesem Termin müssen Rechnungen ab 1.000€ als XML-Datei (in Form von ZUGFeRD oder XRechnung) bei den Bundesbehörden eingereicht werden. Geschieht dies nicht, werden diese abgelehnt.
E-Rechnungspflicht nach Bundesland
Informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand der 16 Bundesländer zur elektronischen Rechnungsstellung und zu den Rechnungseingangsplattformen.
Baden-Württemberg
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Baden-Württemberg besteht ab dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Baden-Württemberg service-bw.de realisiert.
Bayern
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bayern besteht nicht.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer).
Berlin
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Berlin besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE realisiert.
Brandenburg
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Berlin besteht ab dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE realisiert.
Bremen
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bremen besteht ab dem 27. November 2020.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Bremen zERIKA realisiert.
Hamburg
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hamburg besteht nicht.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es wurde ein Postfach für den Rechnungsversand geschaffen (Zentraler Rechnungseingang Hamburg).
Hessen
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hessen besteht ab dem 18. April 2024.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer).
Mecklenburg-Vorpommern
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE realisiert.
Niedersachsen
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Niedersachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über eine zentrale elektronische Poststelle ab dem 18. April 2022 vorgesehen (vorher nur optional und per Mail).
Nordrhein-Westfalen
Eine generelle E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Nordrhein-Westfalen besteht nicht.
Allerdings steht es den öffentlichen Auftraggebern frei, Ihre Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung zu verpflichten.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen vergabe.NRW realisiert.
Rheinland-Pfalz
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Rheinland-Pfalz besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über die Zentrale Rechnungseingangskomponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).
Saarland
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Saarland besteht ab dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang ist über die Zentrale Rechnungseingangskomponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).
Sachsen
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE realisiert.
Sachsen-Anhalt
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen-Anhalt besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über ein zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen, jedoch noch nicht realisiert.
Schleswig-Holstein
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Schleswig-Holstein besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über ein zentrales Rechnungseingangsportal des Landes Schleswig-Holstein vorgesehen, jedoch noch nicht realisiert.
Thüringen
Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Thüringen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform OZG-RE realisiert.
GOpus® eBusiness API
Mit dem GOpus® eBusiness API bieten wir Ihnen die Möglichkeit, nicht nur Ihre ausgehenden Rechnungen sondern sämtliche EDI-Nachrichten, eingehend und ausgehend.
So lassen sich:
- Anfragen
- Auftragsbestätigungen
- Bestellungen
- Rechnungen
- Lieferavise
- Zahlungsavise
- Mahnungen
- Stammdaten uvm.
transparent in Ihr SAP System übertragen.
Die Überwachung und Verfolgung der ausgehenden EDI-Nachrichten erfolgt im SAP über unseren GOpus® eBusiness Monitor.