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E-Rechnungspflicht nach Bundesland

Die E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Bundes und des Landes Bremen gilt seit dem 27. November 2020. Seit dem 01.01.2022 sind die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und das Saarland ebenfalls in der Pflicht. Ab diesem Termin müssen Rechnungen ab 1.000 € als XML-Datei (in Form von ZUGFeRD oder XRechnung) bei den Bundesbehörden eingereicht werden. Geschieht dies nicht, werden diese abgelehnt. Am 01.04.2023 ist das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nachgezogen und hat die E-Rechnungspflicht eingeführt. 

„Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen.
Dieser Weg soll in Zusammenarbeit mit den Ländern intensiviert werden.
Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen,
das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird.
So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich
und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben.“

Durch die Erwähnung im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 nimmt das Thema nun weiter an Fahrt auf und stellt eine baldige B2B-Pflicht in Aussicht.

Informieren Sie sich hier über den aktuellen Stand der 16 Bundesländer zur elektronischen Rechnungsstellung und zu den Rechnungseingangsplattformen.

 

Baden-Württemberg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Baden-Württemberg besteht seit dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Baden-Württemberg service-bw.de realisiert.

Bayern

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bayern besteht nicht.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer). Ein Upload ist unteranderem auf e-rechnung.bayern.de möglich.

Berlin

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Berlin besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Brandenburg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Brandenburg besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Bremen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Bremen besteht ab dem 27. November 2020.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Bremen zERIKA realisiert.

Hamburg

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hamburg besteht seit dem 01. Januar 2022.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Ein Upload auf einer Rechnungseingangsplattform ist möglich. Es wurde zudem ein Postfach für den Rechnungsversand geschaffen (Zentraler Rechnungseingang Hamburg).

Hessen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Hessen besteht ab dem 18. April 2024.
Die Nutzung einer zentralen Rechnungseingangsplattform ist nicht vorgesehen. Es werden dezentrale Übertragungskanäle geschaffen (bspw. E-Mail-Postfächer).

Mecklenburg-Vorpommern

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht seit dem 01. April 2023.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Niedersachsen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Niedersachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über eine zentrale elektronische Poststelle ab dem 18. April 2022 vorgesehen (NAVO).

Nordrhein-Westfalen

Eine generelle E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Nordrhein-Westfalen besteht nicht.
Allerdings steht es den öffentlichen Auftraggebern frei, Ihre Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung zu verpflichten.
Der Rechnungsempfang wird über die Rechnungseingangsplattform des Landes Nordrhein-Westfalen vergabe.NRW realisiert.

Rheinland-Pfalz

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Rheinland-Pfalz besteht ab dem 01. Januar 2024.
Der Rechnungsempfang ist über die Zentrale Rechnungseingangs-komponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).

Saarland

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Saarland besteht seit dem 01. Januar 2022.
Der Rechnungsempfang ist im Rahmen eines Kooperationsprojektes über die Zentrale Rechnungseingangs-komponente Rheinland-Pfalz vorgesehen (RLP Portal).

Sachsen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Sachsen-Anhalt

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Sachsen-Anhalt besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über die Rechnungseingangsplattform des Landes Sachsen-Anhalt serviceportal.sachsen-anhalt realisiert.

Schleswig-Holstein

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Schleswig-Holstein besteht nicht.
Der Rechnungsempfang ist über die Rechnungseingangsplattform des Landes Schleswig-Holstein serviceportal.schleswig-holstein realisiert. 

Thüringen

Eine E-Rechnungspflicht für Lieferanten des Landes Thüringen besteht nicht.
Der Rechnungsempfang wird über die OZG-konforme Rechnungseingangs-plattform OZG-RE realisiert.

Weitere Informationen zu der E-Rechnung in den Bundesländern erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen

 

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E-Invoice – Vorschriften national